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Energie & Management > Europaeische Union - EU-Rat novelliert Normen gegen Marktmanipulation
Quelle: Fotolia / kreatik
Europaeische Union

EU-Rat novelliert Normen gegen Marktmanipulation

Die EU-Staaten haben am Montag das neue Gesetz zum Schutz vor Marktmanipulation im europäischen Energiegroßhandel (Remit) verabschiedet.
Der geänderten Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (Remit) hatte vor knapp drei Wochen bereits das EU-Parlament zugestimmt, sodass das Gesetz mit der Zustimmung der Minister vom 18. März in Kraft treten kann.

Remit ist Teil der umfassenden Reform des EU-Strommarktdesigns. Ziel ist es, die Transparenz und Aufsicht auf den Energiemärkten zu stärken. Die Verordnung deckt künftig auch neue Handelspraktiken wie den algorithmischen Handel (automatisiertes Algotrading) ab und stärkt die Bestimmungen zur Berichterstattung und Überwachung gegen Marktmissbrauch.

Vor allem für Marktteilnehmer aus Drittstaaten sieht die Verordnung striktere Anforderungen vor. Darüber hinaus wird die Rolle der EU-Agentur für die Zusammenarbeit von Energieregulierungsbehörden (ACER) bei der Untersuchung grenzüberschreitender Fälle gestärkt. Sie kann künftig Verstöße ahnden und Strafen verhängen. Die EU-Kommission hatte den Gesetzesentwurf im März 2023 als Reaktion auf die hohen und volatilen Energiepreise im Jahr 2022 vorgelegt.

Montag, 18.03.2024, 17:06 Uhr
Ali Ulucay
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EU-Rat novelliert Normen gegen Marktmanipulation
Die EU-Staaten haben am Montag das neue Gesetz zum Schutz vor Marktmanipulation im europäischen Energiegroßhandel (Remit) verabschiedet.
Der geänderten Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (Remit) hatte vor knapp drei Wochen bereits das EU-Parlament zugestimmt, sodass das Gesetz mit der Zustimmung der Minister vom 18. März in Kraft treten kann.

Remit ist Teil der umfassenden Reform des EU-Strommarktdesigns. Ziel ist es, die Transparenz und Aufsicht auf den Energiemärkten zu stärken. Die Verordnung deckt künftig auch neue Handelspraktiken wie den algorithmischen Handel (automatisiertes Algotrading) ab und stärkt die Bestimmungen zur Berichterstattung und Überwachung gegen Marktmissbrauch.

Vor allem für Marktteilnehmer aus Drittstaaten sieht die Verordnung striktere Anforderungen vor. Darüber hinaus wird die Rolle der EU-Agentur für die Zusammenarbeit von Energieregulierungsbehörden (ACER) bei der Untersuchung grenzüberschreitender Fälle gestärkt. Sie kann künftig Verstöße ahnden und Strafen verhängen. Die EU-Kommission hatte den Gesetzesentwurf im März 2023 als Reaktion auf die hohen und volatilen Energiepreise im Jahr 2022 vorgelegt.

Montag, 18.03.2024, 17:06 Uhr
Ali Ulucay

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